27.
Januar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 10:00–10:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

27.
Januar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 11:00–11:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

27.
Januar

Spielenachmittag für Groß und Klein

, Beginn 15:00–17:00 Uhr
Stadtteilzentrum FeidikForum

Gemeinsam verbringen wir einen spaßigen Nachmittag mit vielen verschiedenen Spielen. Von Dosenwerfen über Mau-Mau bis hin zu MarioKart. Wir freuen uns auf euch!

Für alle von 0 bis 99.

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

 

27.
Januar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 17:00–17:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

27.
Januar

Kulinarische Weltreise

, Beginn 17:30–22:00 Uhr
Gasthof Hagedorn

Gastronomen blicken von Januar bis April über eigenen Tellerrand

In 80 Tagen um die Welt – dazu laden die Hammer Tafelfreuden alle Gäste vom 12. Januar bis zum 5. April 2020 in die Restaurants Alte Mark, Denkma(h)l!, Gasthof Hagedorn und Haus Splietker ein. Jedes Haus präsentiert in einem Zeitraum von je 20 Tagen eine spezielle Speisekarte mit kulinarischen Delikatessen eines ausgewählten Landes. Die Restaurants bieten über insgesamt 80 Tage verschiedene Vorspeisen, Hauptgänge und Desserts aus Frankreich, Israel, Australien und Österreich an.

„In 80 Tagen um die Welt“ in der Übersicht:

12.01. - 02.02.2020:

Gasthof Hagedorn, Tel. 02381 64856, Thema: Australien

02.02. - 23.02.2020:

Alte Mark, Tel. 02381 980560, Thema: Frankreich

23.02. - 15.03.2020:

Haus Spliekter, Tel. 02385 2340. Thema: Österreich

15.03. - 05.04.2020:

Denkma(h)l!, Tel. 02381 1499007, Thema: Israel

27.
Januar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 18:00–18:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

27.
Januar

75 Jahre Befreiung des KZ Auschwitz - Erinnerung an die Verfolgung und Deportation von Jüdinnen und Juden in Hamm

, Beginn 19:00–21:00 Uhr
Technisches Rathaus, Raum A3.005

Der Vortrag von Maik Strothmüllerstellt die Ausgrenzung, Entrechtung und schließlich die Deportation der in Hamm lebenden Jüdinnen und Juden während der NS-Zeit dar, um anschließend den erinnerungspolitischen Umgang mit den begangenen Verbrechen in der Stadt anhand von Zeitzeugenaussagen und Archivmaterial zu diskutieren.

Eine Kooperation von Stadtarchiv und VHS Hamm, Hammer Geschichtsverein e. V., Arbeitskreis Woche der Brüderlichkeit,

Internationaler Club Hamm e. V. und Kulturbrücke Hamm-Kalisz e. V.

Eintritt frei!

27.
Januar

Barbara Honigmann - Georg

, Beginn 19:30–21:00 Uhr
Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum

Bereits erworbene Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen storniert werden.