24.
Februar

Zurück in den Beruf

, Beginn 09:30–11:30 Uhr
Agentur für Arbeit Hamm

Martina Leyer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, informiert Berufsrückkehrer/innen zu folgenden Themen:

- (Wieder-) Einstieg in den Beruf

- örtlicher Arbeitsmarkt

- Hilfen der Agentur für Arbeit

- Suche nach beruflichen Alternativen

- Nutzung der Internet-Stellenbörsen

Eintritt frei!

24.
Februar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 10:00–10:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

24.
Februar

Helios-Theater: "Holzklopfen"

, Beginn 10:00–00:00 Uhr
Kulturbahnhof

Ein Theaterstück für Menschen ab zwei Jahren

Koproduktion mit dem Théâtre Jeune Public, Straßburg

In der mehrfach prämierten Inszenierung für die ganz Kleinen steht das Material Holz im Mittelpunkt.

Ob als riesengroßer Baum oder kleiner Splitter, Möbelstück oder Papier - Holz umgibt uns ständig. In "Holzklopfen" untersuchen ein Puppenspieler und ein Perkussionist auf variantenreiche, ganz nahe liegende wie überraschende Weise die Möglichkeiten, die das Material bietet.

Sie erschaffen Figuren und Lebewesen, Situationen und Episoden, Gegenstände und Werkzeuge und nehmen die kleinen und großen Zuschauer mit auf eine faszinierende Entdeckungsreise in eine Welt der hölzernen Klänge und Bilder.

Eine Veranstaltung im Kreativ.Quartier Hamm.Mitte

Eintritt:

Kinder / Jugendliche / Erwachsene: 5,50 Euro

Gruppen ab 15 Kinder: 5,00 Euro (vier erwachsene Begleitpersonen kostenlos)

24.
Februar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 11:00–11:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

24.
Februar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 17:00–17:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!

24.
Februar

Gemeinschaftsausstellung des hkb Triebkräfte

, Beginn 17:30 Uhr
Maximilianpark Hamm

Vernissage: 8.2. um 17.30 Uhr

24.
Februar

Rehasport orthopädisch

, Beginn 18:00–18:45 Uhr
Physio & Ergo Fit Hamm GmbH - Gesundheitszentrum

Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.

Die Qualität wird durch qualifizierte Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Vorherige Terminabsprache erforderlich!